Fachbereich Bundespolizei
(Lübeck)
Studiengang: Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
- Ausbildungsinhalte
- Studienvoraussetzungen
- Studienverlauf
- Studienabschluss
- Tätigkeitsfelder nach Beendigung der Ausbildung
- Kontakt
Ausbildungsinhalte
Vermittlung von umfassendem polizeilichem Fachwissen, persönlicher und sozialer Kompetenz, Methodenkenntnis für polizeiliche Problemlösungsprozessen sowie der Fähigkeit, Mitarbeiter zur Erreichung der Organisationsziele bei höchstmöglicher Arbeitszufriedenheit kooperativ zu führen.
Studienvoraussetzungen
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz werden von den Laufbahnbewerbern für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei die besonderen Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Bundespolizei-Laufbahnverordnung erwartet. Danach müssen die Bewerber/Bewerberinnen die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes (Polizeidiensttauglichkeit) erfüllen, mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und dürfen das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Studienverlauf
Das Studium beginnt regelmäßig im September des Jahres mit dem
- Einführungspraktikum (EP) im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) des Einstellungspräsidiums und dauert ca. 6 Wochen. Darauf folgt das
- Grundstudium (Studienabschnitt I) an der FH Bund in Brühl; Dauer bis Ende März (ca. 6 Monate).
- Danach Praktikum I (P I) im AFZ zuzüglich Jahresurlaub; Dauer 5 Monate (April - August). Es folgt der
- Studienabschnitt II (StA II) beim Fachbereich Bundespolizei in Lübeck; Dauer 4 Monate (September - Dezember). Dann folgt das
- Praktikum II (P II) in den einzelnen Dienststellen; Dauer 3 Monate (Januar - März ). Daran anschließend findet der
- Studienabschnitt III beim Fachbereich in Lübeck statt; Dauer 4 Monate (April - Juli). Fortgesetzt wird mit dem
- Praktikum III (zuzüglich Jahresurlaub) in den Einzeldienststellen; Dauer 5 Monate (August - Dezember). Weiter geht es mit dem
- Studienabschnitt IV am Fachbereich in Lübeck mit schriftlicher Laufbahnprüfung; Dauer 3 Monate (Januar - März). Es schließt daran an das
- Praktikum IV in Einzeldienststellen und Verbänden; Dauer 4 Monate (April - Juli). Als letztes Ausbildungsteil folgt der
- Studienabschnitt V (Repetitorium) mit der mündlichen Laufbahnprüfung am Fachbereich in Lübeck; Dauer 1 Monat (August).
Studienabschluss
Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH); regelmäßig Übernahme in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei als Polizeikommissarin/Polizeikommissar.
Tätigkeitsfelder nach Beendigung der Ausbildung
Die Tätigkeitsfelder der Bundespolizei ergeben sich aus dem Gesetz über die Bundespolizei.
Danach sind folgenden Aufgaben der Bundespolizei übertragen:
- Grenzschutz: mit der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
- Bahnpolizei: hierzu zählt die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen
- Luftsicherheit: danach obliegt dem Bundespolizei der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an Bord deutscher Luftfahrzeuge
- Schutz von Bundesorganen
- Aufgaben auf See
- Verwendung im Ausland: zur Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen internationaler Maßnahmen kann die Bundespolizei im Ausland verwandt werden
Kontakt
Redaktion: Fachbereich Bundespolizei (Bundespolizei)
Stand: 6. November 2008


