Fachbereich Sozialversicherung
(Berlin / Bochum)
Studiengang: Sozialversicherung
- Ausbildungsinhalte
- Studienvoraussetzungen
- Studienverlauf
- Studienabschluss
- Tätigkeitsfelder nach Beendigung der Ausbildung
- Kontakt
Ausbildungsinhalte
Grundstudium: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Psychologie, Soziologie, Datenverarbeitung, Betriebs- und Volkswirtschaft
Hauptstudium: Fachliche Inhalte der Sozialversicherung
Studienvoraussetzungen
Von den Einstellungsbehörden werden unterschiedliche Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums verlangt. Während die beiden größten Behörden - die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversichrung Knappschaft-Bahn-See - das Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines tariflichen Beschäftigungsverhältnisses regeln, wird das Studium von den übrigen Behörden überwiegend auf der Grundlage eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf durchgeführt. Einzelheiten zu den Anforderungen an das tarifliche Beschäftigungsverhältnis finden Sie auf den Internetseiten der Einstellungsbehörden.
Ein Beamtenverhältnis kann mit dem Bewerber begründet werden, wenn er
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Gemeinschaften besitzt,
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten,
- nach charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet erscheint,
- zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 32 Jahre ist. Bei Bewerber/inne/n, die in ihrer häuslichen Gemeinschaft Kinder unter 18 Jahren betreuen und aus diesem Grunde von einer rechtzeitigen Bewerbung abgesehen haben, erhöht sich das Einstellungshöchstalter um 3 Jahre je Kind, bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren. Schwerbehinderte können bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren eingestellt werden (für Inhaber eines Zulassungs- oder eines Eingliederungsscheines gelten diese Altersgrenzen nicht),
- die allgemeine Hochschulreife oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist oder eine fachbezogene Fachhochschulreife (insbesondere Fachhochschulreife Wirtschaft oder Verwaltung), die zu einem Studium an einer Fachhochschule im Land Berlin berechtigt, besitzt.
Studienverlauf
- Studienabschnitt I Grundstudium sechs Monate (Zwischenprüfung)
- Praktikum 1 vier Monate
- Studienabschnitt II Hauptstudium vier Monate
- Praktikum 2 sechs Monate
- Studienabschnitt III Hauptstudium vier Monate
- Praktikum 3 sechs Monate
- Studienabschnitt IV Hauptstudium vier Monate
- Praktikum 4 zwei Monate (Laufbahnprüfung)
Studienabschluss
Laufbahnprüfung, d.h. "Befähigung für den gehobenen Dienst"
Verleihung des akademischen Grades: Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Tätigkeitsfelder nach Beendigung der Ausbildung
Im Vordergrund der beruflichen Tätigkeit steht die Bearbeitung von einzelnen Vorgängen in Sozialversicherungsahngelegenheiten, von Rehabilitations- und Rentenfragen. Als Sachbearbeiter wird man in einem Team von 4 - 6 Mitarbeitern tätig sein. In verantwortlicher Position prüft man Routineangelegenheiten, die von Mitarbeitern des mittleren Dienstes bearbeitet wurden oder hat sich mit der Bearbeitung von fachspezifischen oder untypischen Einzelangelegenheiten bis zur Entscheidungsreife zu befassen.
Kontakt
Redaktion: Fachbereich Sozialversicherung
Stand: 24. Februar 2009

