Referat Z 1
Die Aufgaben des Referates Z 1 beinhalten die Bereiche:
Der Aufgabenbereich des Personalmanagements gliedert sich in zwei Bereiche:
Personalangelegenheiten der gesamten FH Bund
Zu den Personalangelegenheiten der FH Bund gehören fachbereichsübergreifende Angelegenheiten wie z.B. Abstimmungen mit den Fachbereichen, Klärung von Fragen mit fachübergreifender Bedeutung, Vorbereitung und Umsetzung von Personalangelegenheiten die von Hochschulgremien (z.B. Senat) beschlossen werden.
Personalangelegenheiten des Zentralbereiches und des Fachbereiches Allgemeine Innere Verwaltung
Die Personalangelegenheiten des Zentralbreiches und des Fachbereiches Allgemeine Innere Verwaltung umfassen das klassische Personalmanagement.
Hierzu gehören:
- Personalrekruting (Hochschulrechtliche Berufungsverfahren, Personalauswahlverfahren für Beamte und Beschäftigte der Verwaltung)
- Personalentwicklung / Personalmanagement einschließlich Fort- und Weiterbildung
- Grundsatz- und Personaleinzelangelegenheiten der Beamten einschließlich Beurteilungswesen
- Grundsatz- und Personaleinzelangelegenheiten der Beschäftigten einschließlich Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen
- Besoldung, Entgeltzahlung, Lehrauftragsvergütung
- Festsetzung von Besoldungs- und Jubiläumsdienstzeiten
- Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Altersteilzeit, Elternzeit, Telearbeit, Umsetzung der Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit)
- Umsetzung der Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit
- Urlaub, Sonderurlaub, Krankheit, Dienstbefreiung
- Dienstunfälle
- Wohnungsfürsorge
- Mutterschutz
- Nebentätigkeiten
- Wohnungsfürsorge
- Gleichstellungsangelegenheiten einschließlich Erstellung des Gleichstellungsplans
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Statistiken, Personalaktenführung
- Systemadministration und Datenpflege des Personalverwaltungssystems EPOS, sowie Fragen der IT-gestützten Aufgabenerledigung
Weiterhin wird vom Referat Z 1 die Aufstellung und Bewirtschaftung des Personalhaushalts einschließlich der Stellenpläne und -übersichten wahrgenommen.
Justitiariat
Im Justitiariat werden allgemeine Rechts- und Vertragsangelegenheiten bearbeitet und die Prozeßführung bei Rechtsstreitigkeiten wahrgenommen. Außerdem berät das Justitiariat innerhalb und außerhalb der Hochschule in hochschulrechtlichen Angelegenheiten.
Stand: 30. November 2010

