99 Prozent der Daten werden von der Wirtschaft gespeichert
Hochschule im Dialog mit . . . Wolfgang Bosbach, MdB und Peter Schaar
Pressemitteilung
Wolfgang Bosbach, MdB; Prof'n. Dr. Sabine Leppek; Peter Schaar (v.l.n.r.)
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach und der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, waren sich einig, dass nicht der Staat den überwiegenden Teil der Daten speichert, sondern die in der Wirtschaft agierenden Unternehmen.
Diese deutliche Zahl stieß auch im Publikum auf überraschte Gesichter. In der Frage, ob der Staat einige Daten speichern müsse, um beispielsweise für Sicherheit und Stabilität des Rechtsstaates zu sorgen, demonstrierten beide Teilnehmer des Streitgesprächs ebenfalls Einigkeit. Lediglich die Ausgestaltung dieser Speicherung und auch der Nutzung führte zu einer lebhaften Auseinandersetzung.
Unter dem Titel Vorratsdatenspeicherung – Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ihre Folgen für Gesellschaft und Politik
trafen Wolfgang Bosbach und Peter Schaar am 21. September 2010 in der FH Bund aufeinander.
Wolfgang Bosbach, MdB
Der Abgeordnete Bosbach verteidigte die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr möglicher Terrorangriffe und zeigte sich offen für einen Gesetzesentwurf, der den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Das Telekommunikationsgesetz, in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt wurde, sei bereits damals nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts ergangen. Allerdings stammten diese Grundsätze aus dem Jahr 2003. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei eben auch in einem Prozess und nicht stetig. Zudem sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht unumstritten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Schaar ist zwar auch der Meinung, dass der Staat über gewisse Daten seiner Bürgerinnen und Bürger verfügen müsse, dennoch begrüßte er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der bekennende Europäer plädierte für eine Regelung auf europäischer Ebene und sei sich sicher, dass hierüber auch bald eine solche Diskussion entstehen werde. Er stehe für eine solche Diskussion bereit.
Wolfgang Bosbach, MdB; Prof'n. Dr. Sabine Leppek; Peter Schaar (v.l.n.r.)
Das Publikum wurde durch die Moderatorin Prof. Dr. Sabine Leppek (FH Bund) mit Hilfe von Erläuterungen und Beiträgen aus der Tagesschau an das schwierige Diskussionsthema herangeführt. Die Moderatorin gab dem Plenum auch die Möglichkeit, getreu dem Motto "Hochschule im Dialog", Fragen an die Diskussionsteilnehmer zu richten. Diese Möglichkeit wurde von den Gästen auch rege genutzt.
Aber auch Bosbach und Schaar nutzten vielfältige Beispiele aus dem Alltag um das Publikum mitzunehmen. So bemühte Herr Bosbach beispielsweise Herrn Schaar, um plakativ darzustellen, dass eine Hausdurchsuchung, obwohl sie an leichtere Voraussetzungen gebunden ist, einen wesentlich spürbareren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeute, als die Telefonüberwachung. Eine Hausdurchsuchung würden auch Schaars Nachbarn mitbekommen, eine Telefonüberwachung würde dagegen nur dem Betroffenen selbst mitgeteilt.
Präsident Bönders
Insofern bestätigte sich damit auch die Ankündigung des Präsidenten der FH Bund. In seinem Grußwort kündigte Thomas Bönders das Streitgespräch als lebhaft und interessant an und hoffte, dass sich einige Antworten auf die vielfältigen Fragen finden werden, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervorgerufen habe.
Zu den Zuhörern in dem gut besuchten Foyer der FH Bund in Brühl gehörten nicht nur Studierende der FH Bund, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler, Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und natürlich interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Die Veranstaltungsreihe Hochschule im Dialog mit . . . an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung stellt aktuelle Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in den Mittelpunkt und zur Diskussion. Weitere Veranstaltungen im Jahr 2010 werden folgen.
Stand: 22. September 2010
